Bürgerbeteiligung - Bürgerinitiative Keine Autobahn - Königsbrunn

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Bürgerbeteiligung

Der BVWP

Die Einspruchsfrist für den BVWP 2030 ist vorbei.




Projektinformationssystem (PRINS) zum Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 2030






Die Öffentlichkeitsbeteiligung


  
Mehr Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Aufstellung des Bundesverkehrswegeplans 2015
 
               
Mit dem im Juni 2012 veröffentlichten "Konzept zur  Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Erarbeitung des  Bundesverkehrswegeplans 2015" hat das BMVI  frühzeitig die Voraussetzungen für einen fairen und sachgerechten  Austausch der beteiligten Akteure geschaffen. Entsprechend dem Konzept  werden alle Interessierten prozessbegleitend über den Fortschritt der  Arbeiten und Zwischenergebnisse informiert. Darüber hinaus ist für  zentrale Meilensteine bei der Aufstellung des BVWP eine Mitwirkung der Öffentlichkeit in Konsultationsverfahren vorgesehen.

Quelle: www.bmvi.de

Im Prinzip heißt das, nach der Veröffentlichung des Referentenentwurf startet ein paar Tage verzögert, am 21.03.2016 eine 6-wöchige Öffentlichkeitsbeteiligung. Mit dem Referentenentwurf wurde noch keine Entscheidung gefällt, sondern lediglich eine Wirtschaftlichkeitsberechnung mit zugehöriger Umweltverträglichkeit für die jeweiligen im BVWP eingereichten Projekte durchgeführt. Für diese Berechnungen waren entsprechende Fachkräfte beteiligt, welche ohne politische Einflussnahme die Projekte mit Punkten bewertet haben. Anhand dieser Bewertungen kann eine gewisse Wahrscheinlichkeit der Umsetzbarkeit der Projekte erahnt werden. Der Referentenentwurf für die Osttangente Augsburg wird auf unserer Homepage veröffentlicht werden. Für den Fall, dass die Osttangente in den vordringlichen Bedarf oder höher eingestuft wird, gibt es nun mehrere Möglichkeiten innerhalb der Frist vom 21.03. bis zum 02.05.2016 unsere Einwände gegen diese Einstufung zu erbringen. Erstmals in der Geschichte des Bundesverkehrswegeplans wird es die Möglichkeit geben, online gegen das jeweilige Projekt zu stimmen. Dazu werden eine große Auswahl an Argumenten bereitgestellt, aus denen die Bürger die für sich wichtigen wählen können. Eindringlicher erscheint der Einwand gegen ein Projekt aber, wenn persönlich gestaltete Briefe an das BMVI gesandt werden. Das Bundesministerium möchte hierbei jeden einzelnen Brief werten.

Bei der Öffentlichkeitsbeteiligung gibt es allerdings ein paar Regeln zu beachten. Global formulierte Brief, oder Argumente aus rein persönlicher Sicht erhalten hier keine hohe Wertung. Die Beteiligung sollte sachlich und auf das Gesamtprojekt bezogen sein. Wir versuchen hierbei eine kleine Hilfestellung zu bieten und verlinken hier eine ausführliche Beschreibung vom BUND.




Öffentlichkeitsbeteiligung Online auf den Seiten von www.bmvi.de


Link zur Öffentlichkeitsbeteiligung (Abgabe einer Stellungnahme) - sechswöchiges Beteiligungsverfahren vom 21.03. - 02.05.2016
Alle Interessierten haben die Möglichkeit, sich ab sofort zum BVWP zu äußern.
Durch Anklicken des Links, der oben dargestellt ist, gelangt man auf die Startseite der Bürgerbeteiligung:

Nach einer „kurzen“ Einleitung findet man am Ende der Internet-Seite ein Fenster mit einem Link, der
zur eigentlichen Beteiligung führt:
Auch hier gibt es wieder eine paar Hinweise zur Bearbeitung. Das Verfahren gliedert sich in vier Schritte, von denen der ersten den sogenannten Einwendertyp spezifiziert:
Einzelperson, Unternehmen, Organisation.
Für die meisten von uns wird es wohl der Einwendertyp „Einzelperson“ sein.

Es gibt mehrere Felder, die mit einem „*“ gekennzeichnet sind, diese Felder müssen ausgefüllt werden. Solange nicht alle Pflichtfelder ausgefüllt sind, kann die entsprechende Seite nicht mit „weiter“ verlassen werden! Für die Bearbeitung hat man 30 Minuten Zeit, danach wird das Fenster automatisch geschlossen und die bisherigen Eintragungen sind verloren! Also unbedingt vorher schon formulieren, was man schreiben will! Oben befindet sich auf jeder Seite eine Navigationsleiste, mit deren Hilfe man zwischen den Menüpunkten Einwendertyp – Stellungnahme – Datenerfassung – Daten überprüfen navigieren kann.

Rechts unten befindet sich auf jeder Seite eine Schaltfläche „weiter“. Mit dieser Schaltfläche muss jeder einzelne Menüpunkt abgeschlossen werden, um zum nächsten Punkt zu gelangen. Über eine Schaltfläche „zurücksetzen“ kann man alle Felder leeren und die Stellungnahme neu starten. Briefkopf, Anrede, Formatierungen etc. sind nicht erforderlich, sie können in dem Formular nicht wiedergegeben werden.
Unbedingt sollte aber die Projektnummer  B002-G080-BY angegeben werden.
Auf der zweiten Seite (Stellungnahme) kreuzt man jetzt den Punkt „Einzelprojekt(e) im Bereich des Verkehrsträgers „Straße“ in Bayern, Rheinland-Pfalz und im Saarland“ an, es erscheint ein Textfeld, in das bis zu 10.000 Buchstaben/Zeichen eingegeben werden können. Nach Ausfüllen dieses Textfensters bestätigt man mit „weiter“. Nun sind die persönlichen Daten gefragt: Anrede, Nachname, Vorname…
Besonders wichtig ist die Angabe einer Email-Adresse, denn an diese Adresse werden direkt im Anschluss an die Abgabe der Stellungnahme zwei Emails gesendet: mit der ersten Mail erklärt man sich mit der Veröffentlichung seiner Stellungnahme einverstanden, die zweite Email ist die Eingangsbestätigung.

Einspruch per persönlichem Brief

Alternativ zur Online-Beteiligung können Sie Ihre schriftliche Äußerung auch per Post an das BMVI an folgende Adresse schicken:

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Invalidenstraße 44
Referat G12
10115 Berlin
Stichwort „BVWP 2030
Äußerungen können von natürlichen oder juristischen Personen mit einem Wohn- bzw. Geschäftssitz in der Bundesrepublik Deutschland abgegeben werden.
Bei der Abgabe der Argumente mittels persönlichem Brief, gibt es aber einiges zu beachten. Z. B. Bezug auf das Gesamtprojekt: B002-G080-BY etc. Sollten diese klar vorgegebenen Regeln nicht eingehalten werden, wird der Inhalt dieses Briefes nicht gewertet. Der Bund hat hierzu eine Anleitung zur Verfügung gestellt, welche alle relevanten Vorgaben gut beschreibt. Bitte nehmen Sie sich die Zeit und lesen Sie diese Seiten genau durch. Anschließend steht Ihrem persönlichen Einspruch nichts mehr im Wege!



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