Bürgerbeteiligung

Was bewirkt die Öffentlichkeitsbeteiligung?
Wie kann ich meinen Einwand geltend machen?
- Online Einspruch erheben auf der Homepage des BMVI
- persönlicher Brief mit eigenen Argumenten an das BMVI
Die Öffentlichkeitsbeteiligung
Quelle: www.bmvi.de
Im Prinzip heißt das, nach der Veröffentlichung des Referentenentwurf startet ein paar Tage verzögert, am 21.03.2016 eine 6-wöchige Öffentlichkeitsbeteiligung. Mit dem Referentenentwurf wurde noch keine Entscheidung gefällt, sondern lediglich eine Wirtschaftlichkeitsberechnung mit zugehöriger Umweltverträglichkeit für die jeweiligen im BVWP eingereichten Projekte durchgeführt. Für diese Berechnungen waren entsprechende Fachkräfte beteiligt, welche ohne politische Einflussnahme die Projekte mit Punkten bewertet haben. Anhand dieser Bewertungen kann eine gewisse Wahrscheinlichkeit der Umsetzbarkeit der Projekte erahnt werden. Der Referentenentwurf für die Osttangente Augsburg wird auf unserer Homepage veröffentlicht werden. Für den Fall, dass die Osttangente in den vordringlichen Bedarf oder höher eingestuft wird, gibt es nun mehrere Möglichkeiten innerhalb der Frist vom 21.03. bis zum 02.05.2016 unsere Einwände gegen diese Einstufung zu erbringen. Erstmals in der Geschichte des Bundesverkehrswegeplans wird es die Möglichkeit geben, online gegen das jeweilige Projekt zu stimmen. Dazu werden eine große Auswahl an Argumenten bereitgestellt, aus denen die Bürger die für sich wichtigen wählen können. Eindringlicher erscheint der Einwand gegen ein Projekt aber, wenn persönlich gestaltete Briefe an das BMVI gesandt werden. Das Bundesministerium möchte hierbei jeden einzelnen Brief werten.
Bei der Öffentlichkeitsbeteiligung gibt es allerdings ein paar Regeln zu beachten. Global formulierte Brief, oder Argumente aus rein persönlicher Sicht erhalten hier keine hohe Wertung. Die Beteiligung sollte sachlich und auf das Gesamtprojekt bezogen sein. Wir versuchen hierbei eine kleine Hilfestellung zu bieten und verlinken hier eine ausführliche Beschreibung vom BUND.
Öffentlichkeitsbeteiligung Online auf den Seiten von www.bmvi.de





Einspruch per persönlichem Brief